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   FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18   

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https://dejure.org/2021,64502
FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18 (https://dejure.org/2021,64502)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2021 - 6 K 67/18 (https://dejure.org/2021,64502)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 6 K 67/18 (https://dejure.org/2021,64502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe hinsichtlich der mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen

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    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe hinsichtlich der mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Frage, wie gewichtig ein solcher Folgefehler ist, auch in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers fällt (BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

    Die Beantwortung der Frage, wie gewichtig die Folgefehler einzustufen sind, die aus der fehlenden Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und der Türkei resultieren, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

    Die Frage, wie gewichtig ein Folgefehler ist, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14.11.1986 2 CB 37/86).

    Die Beantwortung der Frage, wie gewichtig die Folgefehler einzustufen sind, die aus der nicht vertretbaren (s. oben zu bb.) Annahme, B habe im Jahr 2016 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, resultieren, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteile vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92, juris; und vom 16. März 1994 6 C 5.93, juris; BVerwG-Beschluss vom 13. März 1998 6 B 28.98, juris; BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BStBl II 2000, 93, BFHE 191, 140).

    Diese prüfungsspezifischen Bewertungen, die vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen, wenn auch deren Bewertungsspielraum Grenzen hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 1991 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34; BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII B 343/98, BFH/NV 1999, 1517).

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Außerdem enthält eine Musterlösung keine für die Prüfer verbindlichen Vorgaben (BFH-Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BFHE 188, 502, BStBl II 1999, 573).

    Außerdem enthält eine Musterlösung keine für die Prüfer verbindlichen Vorgaben (BFH-Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BFHE 188, 502, BStBl II 1999, 573).

  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Denn nur so kann vermieden werden, dass aufgrund gleichsam ins Blaue hinein vorgetragener Begründungsverlangen erfolgloser Prüfungskandidaten die Prüfer entgegen der DVStB, die eine Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen nicht verlangt, bzw. entgegen dem sonstigen einfachen Gesetzesrecht im Ergebnis doch gezwungen sind, ihre Entscheidungen aufgrund einer dafür in der Regel notwendigen eingehenden Darstellung des Prüfungsverlaufs umfassend zu begründen, um dem Prüfling dadurch die Ansatzpunkte für einen Angriff gegen die Prüfungsentscheidung zu verschaffen, die er sonst --abgesehen von seiner Unzufriedenheit über das Prüfungsergebnis-- nicht besitzt oder zumindest nicht offenbart (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 VII R 35/98, BStBl II 1999, 242, BFHE 187, 373, BStBl II 1999, 242).
  • BFH, 29.06.2018 - VII B 189/17

    Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Insbesondere misst der Senat den Angaben des Klägers nicht einen hinreichend konkretisierten Gehalt dahingehend zu, der Prüfer habe geschlafen und deshalb dem Prüfungsgespräch nicht folgen können (Abgrenzung zu BFH-Beschluss vom 29. Juni 2018 VII B 189/17, juris: Prüfer mit geschlossenen Augen und nach vorne fallenden Köpfen) - dies hat der Kläger im Übrigen auch nicht vorgetragen.
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Das Erfordernis einer gemeinsamen Stellungnahme zur Notengebung in der mündlichen Prüfung ergibt sich bereits daraus, dass die in den Prüfungsabschnitten zu vergebenden Noten nach § 27 Abs. 2 DVStB vom Prüfungsausschuss festgesetzt werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 28. Januar 2004 V 138/03, juris; Rev. nicht zugelassen: BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, juris).
  • FG Hamburg, 28.01.2004 - V 138/03

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Das Erfordernis einer gemeinsamen Stellungnahme zur Notengebung in der mündlichen Prüfung ergibt sich bereits daraus, dass die in den Prüfungsabschnitten zu vergebenden Noten nach § 27 Abs. 2 DVStB vom Prüfungsausschuss festgesetzt werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 28. Januar 2004 V 138/03, juris; Rev. nicht zugelassen: BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, juris).
  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Dem dahingehenden Beweisantrag musste der Senat mangels hinreichender Substantiierung nicht nachgehen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2008 VIII B 189/07, juris).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 180/03

    Darlegungserfordernisse für Revisionszulassung (hier: Bewertung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Dass vorliegend eine über das tolerable Maß hinausgehenden, übermäßige Befragung des Klägers stattgefunden hat, ist zudem nicht behauptet worden oder ersichtlich (vgl. zur häufigeren Befragung auch BFH-Beschluss vom 18. März 2004 VII B 180/03, juris).
  • FG München, 04.07.2012 - 4 K 688/11

    Steuerberatungsrecht: Teilnahme von Gasthörern an der mündlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18
    Insbesondere hat RR"in Y, wie sich aus dem Prüfungsprotokoll ergibt, nicht an den Bewertungsgesprächen teilgenommen (vgl. hierzu Urteil des FG München vom 4. Juli 2012 4 K 688/11, juris).
  • FG Köln, 07.12.2011 - 2 K 1434/09

    Verfahrens- und Ermessensfehler

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

  • FG Köln, 28.11.2005 - 6 V 3715/05

    Einstufung eines Land Rover Geländewagens mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht als

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 96/00

    Störungen bei Steuerberaterprüfung

  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

  • BFH, 08.05.2014 - VII B 41/13

    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • FG München, 09.04.2014 - 4 K 361/12

    Grundsätze der gerichtlichen Überprüfung von Prüfungsleistungen in der

  • FG München, 25.09.1991 - 4 K 567/91
  • BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.06.2021 - 6 K 67/18 und die Prüfungsentscheidung des Beklagten vom xx.xx.2018, nach der der Kläger die Steuerberaterprüfung 2017 nicht bestanden hat, aufgehoben.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Niedersächsischen FG vom 15.06.2021 - 6 K 67/18, den Beklagten unter Aufhebung des Nichtbestehensbescheids vom xx.xx.2018 zu verpflichten,.

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